AGB für Vermittlertätigkeit
1. Allgemeines
Für die Vermittlung von Reisen durch GTSreisen.de oder ihrer Partnerbüros gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und der GTSreisen.de oder ihrer Partnerbüros . Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) sind die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch die GTSreisen.de oder ihrer Partnerbüros beim jeweiligen Leistungsträger zustande.
Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros mit Absenden des Buchungsauftrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros behalten sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklären.
3. Bezahlung/Lieferung
Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.
Die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros behalten sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden. Werden die Dokumente von der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros die Kosten der Versendung selbst tragen.
4. Haftung bei Reisevertrag
Die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros haften dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung der GTSreisen.de oder ihrer Partnerbüros für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros haften nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
5. Fremde Inhalte, Disclaimer
Bei der Umsetzung dieser Website verlassen sich die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie für deren Richtigkeit übernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge.
Der Inhalt aller von der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros verlinkten Webseiten wurden von der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros überprüft. Diese haben nach Kenntnis der GTSreisen.de oder ihrer Partnerbüros keinen rechtswidrigen, moralisch fragwürdigen oder diffamierenden Inhalt. Da die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros neue Inhalte nicht ständig überprüfen können, distanzieren sich die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros hiermit ausdrücklich von sämtlichen nachträglich geänderten oder ergänzten Inhalten der verlinkten Seiten.
6. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende (Reisende) ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisevorschriften, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros sind bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros nicht. Insbesondere haften die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
7. Datenschutz
Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), von der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, daß die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeiten und nutzen.
Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von der GTSreisen.de oder ihren Partnerbüros personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, sind die GTSreisen.de oder ihre Partnerbüros berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
8. Sicherheit
Dank der leistungsstarken Verschlüsselungstechnologien SSL (Secure Sockets Layer) und TLS (Transport Layer Security) sind alle Ihre Transaktionen geschützt. SSL und TLS verschlüsseln Kreditkartennummer, Adressdaten, Telefonnummer u.a., bevor sie über das Internet geschickt werden. Ihre zahlungsrelevanten Daten (Kreditkartennummer, Bankverbindung) werden nach Bearbeitung Ihrer Buchung gelöscht, es erfolgt keine Speicherung in unseren Datenbanken.
9. Schlußbestimmungen
Sollte eine Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für sämtliche Streitigkeiten Dillingen a.d. Donau als Gerichtsstand vereinbart.
AGB bei Eigenveranstaltung von GTS Reisen
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen sollen sicherstellen, dass eventuelle Unklarheiten bezüglich der zwischen Ihnen und uns
getroffenen Vereinbarungen (Reisevertrag) von vorne herein ausgeschlossen werden können.
Unsere AGB sind Bestandteil dieser Vereinbarungen. Sie basieren auf den vom Bundeskartellamt genehmigten Allgemeinen Reisebedingungen und
wurden vom ASR (Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmer e.V.) überprüft.
1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt zustande zwischen dem Reiseteilnehmer, im Folgenden RT genannt und dem Reiseveranstalter, der Firma Global-Travel-
Service Christian Müller, im Folgenden GTS genannt. Mit der Reiseanmeldung bietet der RT dem RV den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, per Fax, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle, in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er entsprechende Verpflichtungen durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch den RV, oder seinen Vertreter zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder in einem angemessenen Zeitraum nach
Vertragsschluss, wird der RV dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen, die im Normalfall auch gleichzeitig Rechnung ist. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme erklärt. Ausgenommen hiervon sind nachweisbare Fehler bei der Preisberechnung, Schreib- und Kommafehler, sowie Eingabefehler, die
bei der Pflege der Datensätze, auf die der Konfigurator auf der Homepage des RV zugreift, entstanden sind. Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt
der RT die Annahme des Vertrages, gem. Reisebestätigung/Rechnung, wenn der Vertrag zuvor noch nicht wirksam zustande gekommen ist (z.B.
aufgrund eines der unter Punkt 4 beschriebenen Sachverhalte).
2. Bezahlung
Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 100,- € pro Person fällig. Die Restzahlung gemäß Rechnung
ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Abreise zu begleichen. Liegt das Abreisedatum weniger als 30 Tage nach dem
Vertragsschluss, so ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Werden in einer Reisebeschreibung auf Grund besonderer Umstände gesonderte
Zahlungsmodalitäten ausgewiesen, so treten diese an die Stelle der hier Beschriebenen. Nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages
werden die Reiseunterlagen zugestellt. Die Zusendung per Nachnahme ist in Sonderfällen möglich, um den RV von wirtschaftlichen Risiken
freizustellen. Die entspr. Gebühren trägt der Empfänger.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf den einzelnen Seiten der Homepage, aus den
entsprechenden Beschreibungen in Broschüren, Flyern, oder Katalogen. Außerdem aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung. Die in den genannten Medien veröffentlichten Angaben sind für den RV bindend. Der RV behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der gemachten
Angaben zu erklären, über die der RT nach Möglichkeit vor dem wirksam werden der Vereinbarung informiert wird. Sollte dies bedingt durch den
Ablauf des Buchungsprozedere nicht möglich sein, so bleibt dem RT ab dem Zeitpunkt, da er von der Änderung Kenntnis erhält für eine Woche das
Recht zum kostenlosen Rücktritt vorbehalten. Bestimmte Gebühren oder Zuschläge, insbesondere bei Tauchaktivitäten, wie z.B. für Bootsausfahrten,
Guiding, Brevetierungen usw. werden von den einzelnen Leistungsträgern unterschiedlich gehandhabt. Es kann deshalb keine Gewähr dafür
übernommen werden, dass alle in Frage kommenden Kosten in den Angeboten berücksichtigt sind. Bei Safaris, bzw. bei Angeboten, die Vollpension
oder All Inklusive enthalten, sind in der Regel keine alkoholischen Getränke inkludiert. Auch Visa, Tauchgenehmigungen oder Marineparkgebühren
sind in den ausgeschriebenen Reisepreisen nicht enthalten. Der RV weist nach bestem Wissen auf ggf. hinzukommende Kosten hin, kann aber
diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden. Die in den Vouchern angegebenen Leistungen dienen lediglich der Unterscheidbarkeit einzelner RT
gegenüber dem Leistungsträger. Der RT hat keinen Anspruch auf Leistungen, welche in Vouchern fälschlicher Weise aufgelistet sind. Für den
Leistungsträger und den RV sind ausschließlich die bei der Buchung definierten und bezahlten Leistungen bindend.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und/oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht über Gebühr beeinträchtigen. Ein Wechsel der ursprünglich
vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von zunächst nicht vorgesehenen Zwischenlandungen,
sowie des Tourverlaufs bei Tauchsafaris etc. bleiben vorbehalten, sind dem RT jedoch frühst möglich zur Kenntnis zu bringen. Eine Rückbestätigung
der Flüge wird, wenn vorhanden, von der Reiseleitung durchgeführt, liegt aber in der Verantwortung des RT. Sie hat frühestens 72 Stunden vor
Abflug, spätestens jedoch 24 Stunden vor Abflug zu erfolgen. Vernachlässigt der RT hier seine Sorgfaltspflicht, gehen entstehende Mehrkosten zu
seinen Lasten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen des Flugplanes kann der RV nicht haftbar gemacht werden. Findet im
Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, bzw. der Rückflug in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt,
besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung, oder entgangene Urlaubsfreuden. Darüber hinaus ist der RV
berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu
ändern. Insbesondere gilt dies für Tauchsafaris, bei denen aus zwingenden Gründen der Wechsel des vorgesehenen Bootes oder der geplanten
Route möglich ist. Der RV ist hierbei verpflichtet, sich um einen in etwa gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Der RV oder sein ausführendes Organ ist
bei Tauchsafaris berechtigt, die letzte, bzw. in Ausnahmefällen auch die erste Übernachtung in ein geeignetes Hotel zu verlegen. Safaris starten in
der Regel am Morgen nach der Anreise und enden am Nachmittag vor der Rückreise. Für den genauen Zeitpunkt wird vom RV keine Gewähr
übernommen. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sollte sich der
Inhalt der Reise oder der Standard der selben erheblich ändern, wird er dem Kunden ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten, oder die Differenz zwischen der ursprünglich geplanten und der tatsächlichen Leistung in angemessener Weise vergüten.
Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so ist der RV berechtigt, eine Preisänderung vorzunehmen, wenn sie auf
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben und Ähnlichem)
beruhen. Nach der Preiserhöhung muss für den RV ein mit dem vorherigen Angebot vergleichbares Verhältnis zwischen eingekauften und verkauften
Leistungen vorliegen. Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit
möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% des Reisepreises, ist der RT innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt,
oder kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den RT
anzubieten. Der RV muss diese Ersatzleistungen nicht ohne Gewinn, oder zu seinem wirtschaftlichen Schaden erbringen. Wurde die Reise mit dem
Buchungstool auf der Homepage des RV, oder hierauf basierend zusammengestellt, gilt in Abweichung, bzw. ergänzend zu o. g. Angaben folgendes:
Sind irgendwelche Bestandteile einer konfigurierten und angemeldeten Reise nicht miteinander vereinbar (z.B. wenn, bei zwei Reiseteilnehmern ein
Abschlag für Dreierbelegung gewählt wurde), so tritt an ihre Stelle die sinngemäß richtige Variante, über die der RT mit der betreffenden
Reisebestätigung informiert wird. Bezüglich dieser Variante hat der RT ein Widerspruchsrecht, von dem er umgehend, spätestens jedoch eine Woche
nach Erhalt der Reisebestätigung gebrauch machen muss. Die generelle Verbindlichkeit der Buchung bleibt hiervon jedoch unberührt. Selbiges gilt
auch für Zuschläge, die zwar im betreffenden Menü aufgelistet sind, im Falle ihrer Anwendbarkeit vom RT jedoch nicht ausgewählt wurden.
Einwände gegen Leistungs- und/oder Preisänderungen haben unverzüglich, nachdem sie zur Kenntnis des RT gelangt sind, zu erfolgen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der RT kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die nachfolgenden Bedingungen, unter denen dies möglich ist, ist
der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen, wird jedoch auch mündlich, telefonisch, per Fax, oder
per Mail anerkannt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Berechnung dieser Ersatzansprüche (Stornokosten) erfolgt in Abhängigkeit zur
Zeitspanne zwischen Rücktrittszeitpunkt und vorgesehenem Abreisedatum und wird prozentual unter Zugrundelegung eines Mindestbetrags gemäß nachfolgender Aufstellung pauschaliert.
Bei Pauschalreisen (kombinierten Leistungen) ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten Leistung des Gesamtpaketes maßgebend.
Stornogebühren
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter), sowie Teilleistungen ohne Flug, Reisen mit Eigenanreise, bzw. Vor-Ort-
Arrangements
bis zum 30. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 10%
ab dem 29. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 20%
ab dem 21. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 40%
ab dem 14. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 60%
ab dem 6. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80%
ab 48 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95%
Mindestens jedoch 100,- € pro Person
b) ABC, APEX, Nurflugreisen mit Linienfluggesellschaften bzw. Chartergesellschaften und ähnliches.
Bei Flügen dieser Kategorie oder ähnlichen Flügen, die ständigen Veränderungen unterliegen, sind entsprechend den in diesen Reisebedingungen
festgelegten Grundsätzen die jeweils geltenden tariflichen Fristen und Stornobeträge festzusetzen.
Dies geschieht in Abhängigkeit zu den dem RV seitens der Leistungsträger in Rechnung gestellten Stornogebühren. Der RV ist berechtigt, diese um
ein Serviceentgelt zu beaufschlagen, welches maximal den seitens des Leistungsträgers berechneten Stornogebühren entspricht.
c) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
bis zum 30. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 25%
ab dem 29. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50%
ab dem 14. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 75%
ab 48 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95%
Mindestens jedoch 100,- € pro Person
d) Eigenveranstaltete Tauchsafaris (Einzelplatzbuchungen) und Gruppenreisen (ab 10 Personen)
bis zum 95. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 20%
ab dem 94. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 35%
ab dem 44. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50%
ab dem 21. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 65%
ab dem 14. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80%
ab dem 6. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 90%
ab 48 Stunden vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 95%
Mindestens jedoch 150,- € pro Person
e) Kreuzfahrten, Vollcharter, Sonderreisen, Andere
Stornozeiträume und Möglichkeiten gem. der Vorgaben durch den Leistungsträger, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,- € pro Person.
Für alle Reisearten gilt: Tritt der RT die Reise, ohne mindestens einen Tag vorher storniert zu haben, nicht an (no Show) und wird dies nicht
schuldhaft vom RV herbeigeführt, so sind 100% des Reisepreises fällig. Werden auf Wunsch des RT nach der Buchung der Reise für einen Termin,
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Reisedauer, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegung, des Vor-Ort-Programms, oder der Beförderungsart vorgenommen
(Umbuchung), kann der RV bei Einhaltung der nachstehenden Fristen Umbuchungsentgelte pro Reisendem erheben.
Umbuchungsgebühren / Namensänderung (Name Change) je Person
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und entsprechende Einzelplatzverkäufe, sowie Teilleistungen ohne Flug,
Reisen mit Eigenanreise, bzw. Vor-Ort-Arrangements
Bis zum 29. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 50,- €
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften und Linienflüge im Einzelplatzverkauf
Bis zum 30. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 80,- €
c) Gruppenreisen
Bis zum 95. Tag vor Beginn der ersten Leistung des Gesamtpaketes: 100,- €
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Wir empfehlen aus allen o. g. Gründen
nachdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung aus unserem Angebot!
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der RT einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise, oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
RV bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche
Leistungen handelt, oder, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Der RV ist nicht verpflichtet, hierbei in
Vorlage zu gehen, oder sonstige finanzielle Risiken auf sich zu nehmen. Wenn der RT im Verlauf der Reise seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat,
oder aus persönlichen, oder gesundheitlichen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, so entfällt diesbezüglich jeglicher Anspruch an
den RV.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
Der RV kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der RT die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den RV, nachhaltig stört, oder wenn er sich in einem solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. Bei Tauchsafaris (Einzelplatzbuchungen) gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl, in der Regel 10 Personen. In jedem Fall ist
der RV verpflichtet, den RT unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, hiervon in Kenntnis zusetzen und ihm
die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der RT erhält den gezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat der RV den RT davon in Kenntnis zu setzen.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den RV deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, dass die dem RV im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des RV besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht
wissentlich oder grob fahrlässig verursacht hat, wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem RT ein
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat, sofern er dieses aus seinem Programm bestreiten kann und eine Verfügbarkeit gegeben ist.
Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Der RV behält sich vor, die Reise
jederzeit abzusagen, wenn dieser von Ihm nicht verschuldete Hindernisse entgegenstehen, die er nicht, oder nur unter Kostenaufwand beseitigen
kann. In diesem Falle erstattet der RV den Reisepreis zurück. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der RV, als auch der RT den Vertrag kündigen. Der RT erhält den Reisepreis
zurück. In beiden Fällen behält sich der RV jedoch vor, bereits erbrachte, oder noch aus bezüglich dieser Reise bestehenden Verträgen zu
erbringende Leistungen, den ausgeschriebenen Konditionen entsprechend zu berechnen. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei
Zahlungsverzug des RT, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Weiterhin ist der RV verpflichtet, bei Insolvenz eines
Leistungsträgers, Technischen Problemen o. ä., die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den RT zurückzubefördern, wenn der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden in diesem Fall von den Parteien je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Haftung des RV
Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Hierunter fallen: Die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und sonstiger Vertragspartner und die Richtigkeit der Beschreibungen aller von Ihm
angebotenen Leistungen in den entsprechenden Medien, sofern nicht gemäß Punkt 3 oder 4 eine Änderung dieser Leistungen ordnungsgemäß angezeigt wurde. Die Haftung des RV ist eingeschränkt, insoweit aufgrund gesetzlicher Regelungen die Haftung des Leistungsträgers beschränkt ist,
für den der RV einzustehen hat. Der RV haftet nicht für Leistungen, die er, als Zusätze zu einem Pauschalarrangement oder einzeln, lediglich
vermittelt.
9. Gewährleistung
Abhilfe: wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der RT Abhilfe verlangen. Der RV kann u. a. in der weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt, bzw. die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Reisepreis-Minderung:
Wird das gesamte Reisepaket zeitlich reduziert erbracht, oder werden einzelne Leistungen nicht, oder nur teilweise erbracht, so kann der RT eine
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der
Wert der mängelfreien Reise zur tatsächlichen, mängelbehafteten Reise gestanden haben würde. Hierbei wird der mängelbehaftete Teil der Reise
bewertet und um einen bestimmten Prozentsatz im Preis reduziert. Die Minderung tritt nicht ein, sofern es der RT schuldhaft unterlässt, den Mangel
umgehend, spätestens eine Woche nach seiner Rückkehr, anzuzeigen. Außerordentliches Kündigungsrecht: Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der RT im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Dies muss schriftlich geschehen. Das Selbe gilt, wenn dem RT die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Bei Einforderung von Abhilfe bedarf es einer Fristbestimmung
im Rahmen gesetzlicher Regelungen, es sei denn, eine Abhilfe ist unmöglich, oder wird vom RV generell verweigert.
Der RT schuldet dem RV die Bezahlung der nicht mängelbehafteten Teile der Reise genau so, wie die Bezahlung der Mängelbehafteten, sofern er sie
in Anspruch genommen hat, sie für ihn von Interesse waren und er auf die In-Anspruch-Nahme nicht zwingend angewiesen war.
10. Schadensersatz
Der RT kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel vom RV zu
verantworten ist.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie für Sachschäden bei deliktischer Haftung, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden des RT weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist und/oder der Reiseveranstalter für
einen dem RT entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Insbesondere
fallen hierunter Tauchaktivitäten und sonstige Sportarten, Ausflugsprogramme, Abendveranstaltungen.
Außerdem haftet der RV in keinem Fall für Leistungen, die im Rahmen der Reise in Anspruch genommen werden, aber nicht vom RV, sondern
beispielsweise durch die Reiseleitung, das Hotel oder die Tauchbasis vermittelt werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen den RV ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen, oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt dem RV die Stellung eines Luftfrachtführers zu, oder treten bezüglich dieser Beförderungsart Lücken in diesen Geschäftsbedingungen auf, so
regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (gilt nur für Flüge nach USA und Kanada). Sofern der RV in anderen Fällen Leistungsträger ist,
haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt dem RV bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, oder treten bezüglich dieser Beförderungsart Lücken in diesen
Geschäftsbedingungen auf, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden bzw. gering zu halten.
Den rechtzeitigen Erhalt der Reiseunterlagen im Auge zu behalten ist Sache des RT. Bei einer Verzögerung, die durch die entsprechenden Zusteller
verursacht wird, bemühen sich der RT und der RV gemeinsam um Abhilfe. Der RV haftet nicht für Verzögerungen, oder daraus resultierenden
Folgekosten, es sei denn, er hat diese Verzögerung schuldhaft verursacht und der Verzug wurde seitens des RT umgehend angezeigt.
Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich dem RV, bzw. den zuständigen Ansprechpartnern im Hotel, bei der Tauchbasis
oder, wenn vorhanden, der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Von diesen örtlichen Instanzen eventuell gegebene Zusagen sind für den
RV nicht bindend.
Unterlässt es der RT schuldhaft, einen Mangel umgehend anzuzeigen, so entfällt ein Anspruch auf Minderung gem. Punkt 9,Abs. 2.
Der RT ist bei Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, insbesondere Tauchprogrammen jedweder Art, verpflichtet, seine physische Eignung
sicherzustellen und erklärt durch seine Anmeldung zu solchen Aktivitäten, dieses zu tun. Leistungsträger können diesbezüglich Atteste verlangen,
deren Bereitstellung Sache des RT ist.
Es wird daher dringend empfohlen, sich vor Abreise ggf. einer tauchsportärztlichen Untersuchung zu unterziehen und eine Bescheinigung darüber mit
sich zu führen.
Kommt der RT diesem Hinweis nicht nach und wird ihm deshalb seitens eines Leistungsträgers eine Leistung verweigert, so gehen daraus
resultierende Folgekosten, oder verlorene Buchungsleistungen nicht zu Lasten des RV.
Ein gesonderter Hinweis auf diese Sachverhalte in den betreffenden Angeboten erfolgt nicht.
Bei Tauchaktivitäten ist den Anweisungen des Basispersonals, bzw. der Bootscrew Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den schuldhaften
Ausschluss von weiteren Aktivitäten zur Folge haben, verlorene Buchungsleistungen gehen zu Lasten des RT.
Der RT ist verpflichtet, sich auch während der Reise, insbesondere bei der Ausübung der genannten Aktivitäten zu beobachten und bei Eintreten
einer Einschränkung seiner Eignung für die entsprechenden Aktivitäten, von deren Ausübung Abzusehen.
Der RV haftet in keinem Fall für Körper- oder Sachschäden, die in Folge von Krankheit, psychischen Problemen, Fehlverhalten oder sonstigen, akut
auftretenden Eignungseinschränkungen des RT verursacht werden.
13. Besondere Risiken
Unterliegt eine Reise besonderen Risiken, z.B. wenn sie Safari- oder Expeditionscharakter hat, oder aufgrund ihrer Art von wechselnden
Bedingungen auszugehen ist, so ist der RV dazu verpflichtet, im Angebot darauf hinzuweisen.
Umstände, die gemäß dem Charakter der Reise zum Erlebnisrahmen dazugehören, können nicht als Einschränkungen irgendeiner Art gewertet
werden und führen daher auch nicht zu entsprechenden Ansprüchen des RT gegen den RV.
Insbesondere sind hier zu nennen Einschränkungen hygienischer Art, Einschränkungen im Reisekomfort, z.B. durch Schlafbedingungen,
Essensqualität, Geruchsbelästigung oder schlechte Straßen, Einschränkungen durch Insekten o. ä. und witterungsbedingte Einschränkungen.
Schäden an Booten oder sonstigen Fahrzeugen können zu Verzögerungen oder Ausfällen führen und berechtigen nur dann zu einer Minderung gem.
Punkt 9, Abs. 2, wenn diese Schäden im Vorfeld abzusehen waren, wenn eine geeignete Alternative vorhanden wäre, aber nicht genutzt wird, oder
wenn ein grob fahrlässiges Verhalten des RV oder des betreffenden Leistungsträgers dafür Ursache ist.
Schäden oder Ausfälle an den Beförderungsmitteln, Ausrüstungsgegenständen und/oder am Eigentum des RT infolge Schlechter Straßen,
witterungsbedingter Widrigkeiten, höherer Gewalt, oder Fremdeinwirkung jedweder Art können nicht zu Ansprüchen gegen den RV führen.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der RT innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der RT Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert worden ist. RT und RV vereinbaren für vertragliche Ansprüche des RT eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der RT solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der RV die Fortsetzung entsprechender Verhandlungen verweigert. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren.
15. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Der RV ist bemüht, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle
Änderungen nach bestem Wissen vor Reiseantritt zu unterrichten. Weitere Auskünfte erhält der RT von den Jeweiligen Ländervertretungen,
Tropeninstituten, oder z.B. dem Zentrum für Reisemedizin in Hamburg. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten werden vom RV, soweit verfügbar,
auf seiner Homepage als Link zur Verfügung gestellt. Der RT ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, seinerseits Erkundigungen bezüglich dieser Vorschriften einzuholen und zu beachten. Der RV verfügt nicht über entsprechende Kenntnisse bezüglich dieser Bestimmungen in den deutschen Nachbarländern, oder anderen Staaten. Hier geben generell die zuständigen Ländervertretungen Auskunft. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn die Erteilung dieser Papiere durch den RV angefordert werden kann und er damit beauftragt wurde, es sei denn, er hat die entsprechende Verzögerung alleine zu vertreten. Der RT ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie wurden durch schuldhafte Falsch-, oder Nichtinformation des RV verursacht.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags und/oder dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags und/oder dieser Geschäftsbedingungen zur Folge. Sollte ein Bestandteil derselben mit geltendem Recht in Widerspruch stehen, so tritt an die Stelle dieses Vertragsbestandteils die Aussage, die dem Gemeinten in rechtlich zulässigem Rahmen am nächsten kommt.
17. Gerichtsstand
Der RT kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand der Fa. GTS ist Dillingen a. d. Donau. Für Klagen des RV gegen den RT ist der Wohnsitz des RT maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
18. Allgemeines
Die Angaben in diesen Geschäftsbedingungen und in Katalogen, Broschüren, Flyern o. ä. entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Irrtümer, Druck- und Rechenfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle personenbezogenen Daten, die dem RV zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Tritt die Fa. GTS nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten RV. Die Fa. GTS wird allein auf Grundlage ihrer jeweils aktuellen, hier hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Eine gesonderte Information über Änderungen erfolgt nicht. Mit dem Eingehen jedweder Geschäftsbeziehung mit GTS erklären Sie ausdrücklich, dass Sie die jeweils zum Zeitpunkt Ihres Auftrags gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben.
Stand 01.01.2008 . |